Parkausweise für Schwerbehinderte
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Anwohner im Altstadtbereich, von Service- und Montagefahrzeugen und von Schwerbehinderten incl. Ausfertigung der entsprechenden Parkausweise.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Erforderlich ist die Angabe der jeweiligen amtlichen Kennzeichen für Anwohnerparkausweise und Service- und Montagefahrzeuge. Bei Schwerbehinderten ist die Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den eingetragenen Merkmalen „aG“ oder „Bl“ sowie eines Passbildes erforderlich.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 30,70 € für Anwohnerparkausweise (jährlich), 11,00 € für Parkausweise für Service- und Montagefahrzeuge (halbjährlich). Für Schwerbehinderte gebührenfrei.
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Antrag auf Ausnahmegenehmigungten Service- und Werkstattfahrzeuge
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