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Plakatierung - Stadtgebiet

Das Anbringen von Werbeplakaten im Stadtgebiet.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Anzahl von 20 Plakaten in einem Zeitraum von maximal 14 Tagen sollte nicht überschritten werden.

Bei Überschreitung der Maximaldauer oder der angegebenen Plakatmenge können Bußgelder festgesetzt werden.

 

Quelle: Stadt Rinteln

Antrag, der die Menge und Größe der Plakate, die beworbene Veranstaltung sowie die Dauer des Aushanges enthält.

Der Antrag kann auch formlos erfolgen.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Höhe der Sondernutzungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Plakate und der Dauer des Aushanges.

  • 0,50 € pro Plakat und Tag Straßengruppe  I (Straßen im Innenstadtbereich)
  • 0,40 € pro Plakat und Tag Straßengruppe II (Straßen im übrigen Stadtbereich)

zzgl. 18,00 € Verwaltungsgebühren für die Sondernutzungserlaubnis

Sollten im Antrag keine detaillierten Angaben über die Standorte der Plakate gemacht werden, werden 1/3 der Gebühren nach Straßenbereich I und 2/3 der Gebühren nach Straßenbereich II abgerechnet.

Quelle: Stadt Rinteln

Es wird um eine rechtzeitige Antragstellung gebeten, d. h. mindestens 2 Wochen vor Beginn der Plakatierung.

Quelle: Stadt Rinteln

Sondernutzungserlaubnis - Antrag

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Inanspruchnahme einer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum (Sondernutzungserlaubnis)

Quelle: Stadt Rinteln