Schadensfälle - Schäden an kommunalen Einrichtungen
Wenn Schäden an kommunalen Einrichtungen (z. B. Schädigung einer Gemeindestraße durch Ölverlust eines Fahrzeugs) auftreten, werden diese von der Stadt Rinteln aufgenommen und die Beseitigung veranlasst.
Die Kosten der Schadensbeseitigung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt und richten sich nach dem Ausmaß des Schadens.