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Schulangelegenheiten - Stadtelternrat

Ein Stadtelternrat wird in Niedersachsen in den Städten, die Träger von mehr als zwei Schulen sind, gebildet. Parteipolitisch und konfessionell ist er unabhängig. Gewählt wird dieser wird von den Schulelternräten der im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen, d.h. man muss zunächst Mitglied des Schulelternrates sein, um in den Stadtelternrat gewählt werden zu können. Jeder Schulelternrat wählt aus seiner Mitte je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied und entsendet dieses in den Stadtelternrat.

Zentrale Aufgabe des Stadtelternrates ist die Vertretung der Eltern für die Belange der Schüler aller städtischen Schulen. Insbesondere ist er Gesprächspartner für den Schulträger auf kommunaler Ebene und vertritt die Anliegen der Eltern in Politik und Verwaltung.

Aus dem Stadtelternrat wird ständig ein Mitglied und ein vertretendes Mitglied als Vertreter in den Schulausschuss der Stadt Rinteln entsandt. Dieses hat Stimmrecht und wirkt bei der Arbeit für die Grundschulen der Stadt Rinteln  mit.

Die Mitglieder des Stadtelternrates für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 finden Sie unter Dokumente und Formulare.

 

 

Quelle: Stadt Rinteln

Kreiselternrat Schaumburg

Quelle: Stadt Rinteln

Landeselternrat Niedersachsen

Quelle: Stadt Rinteln