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Sponsoring

Leistungsbeschreibung

Sponsoring

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (Sponsoring) einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen.

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen nach Wertgrenzen gestaffelt, dem Bürgermeister, Verwaltungsausschuss oder Stadtrat.

Für die steuerrechtliche Einstufung Ihrer Spende, Schenkung oder sonstigen Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Finanzbehörde.

 

 

Quelle: Stadt Rinteln