Straßenreinigungsgebühren (Kernstadt)
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Straßenreinigungssatzung
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer
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Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Straßenreinigungssatzung
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Straßenreinigungsverordnung
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