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Straßenreinigungsgebühren (Kernstadt)

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
Für die Straßenreinigung und den Winterdienst werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
Quelle: Stadt Rinteln

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Straßenreinigungssatzung

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Rinteln (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Quelle: Stadt Rinteln

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für folgende Forderungen: Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer, Sondernutzungsgebühr, Hundesteuer

Quelle: Stadt Rinteln

Straßenreinigungssatzung

Quelle: Stadt Rinteln

Straßenreinigungsverordnung

Quelle: Stadt Rinteln