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Straßenverkehr - Straßenbeleuchtung

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen