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Straßenverkehr - Widmung von Straßen

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Hiermit werden diese dem öffentlichen Verkehr bereitgestellt.

 

Quelle: Stadt Rinteln

Besonderheiten

Die öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen eingeteilt: Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Zu den öffentlichen Straßen gehören jeweils auch die Geh- und Radwege.
Für die öffentlichen Straßen wird ein Straßenbestandsverzeichnis geführt, das beim Bauamt eingesehen werden kann.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Monate.

Quelle: Stadt Rinteln

Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)

Quelle: Stadt Rinteln

Es kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben werden.

Quelle: Stadt Rinteln