Straßenverkehr - Widmung von Straßen
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Hiermit werden diese dem öffentlichen Verkehr bereitgestellt.
Besonderheiten
Die öffentlichen Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen eingeteilt: Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Zu den öffentlichen Straßen gehören jeweils auch die Geh- und Radwege.
Für die öffentlichen Straßen wird ein Straßenbestandsverzeichnis geführt, das beim Bauamt eingesehen werden kann.
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 2 Monate.
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Es kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhoben werden.