A A A

Veranstaltungen - Gebrauchsabnahme Fahrgeschäft/Veranstaltungszelt/Zirkuszelt

Die Stadt Rinteln ist als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Gebrauchsabnahme von „fliegenden Bauten“ zuständig.

Fliegende Bauten werden an verschiedenen Orten nur befristet aufgestellt und wieder abgebaut.

Zu ihnen gehören z.B.:
- Veranstaltungszelte – mit über 75 qm Fläche (z.B. Zelte für Dorffeste und ähnliche Veranstaltungen, Bierzelte)
- Zirkuszelte - mit über 75 qm Fläche
- Fahrgeschäfte (Karussells)
- größere Veranstaltungsbühnen.

Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung; allerdings ist für sie in Niedersachsen eine Ausführungsgenehmigung durch die TÜV Nord GmbH erforderlich (Prüfbuch).

Die Aufstellung fliegender Bauten muss rechtzeitig vorher der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Das Prüfbuch ist vorzulegen.

Bevor fliegende Bauten in Gebrauch genommen werden können, ist eine Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich.

Quelle: Stadt Rinteln

Bitte wenden Sie sich an die nebenstehenden Mitarbeiter/innen.

Quelle: Stadt Rinteln

Für die Gebrauchsabnahme werden die gültigen Prüfbücher der Fahrgeschäfte benötigt.

Quelle: Stadt Rinteln

Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGO).

Quelle: Stadt Rinteln

Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Größe des fliegenden Baus und dem Zeitaufwand der Abnahme.

Quelle: Stadt Rinteln

Niedersächsische Bauordnung (Nbauo).

Quelle: Stadt Rinteln