Verdienstorden/Ehrungen
Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Verdienstorden/ Ehrungen
Titel, Orden und Ehrenzeichen, die in fast allen Staaten der Erde als äußeres Zeichen einer besonderen Ehrung für Verdienste um den Staat und das öffentliche Wohl verliehen werden, sind nur einige der vielfältigen Erscheinungsformen staatlicher Ehrenverleihungen. Daneben kommen solche Ehrenverleihungen auch in der Gewährung von Medaillen, Gedenkmünzen, Diplomen und sonstigen Auszeichnungen, wie der öffentlichen Bekanntgabe einer Anerkennung oder der öffentlichen Belobigung zum Ausdruck.
Orden und Ehrenzeichen werden in der Bundesrepublik Deutschland sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene verliehen. Die Verleihung der Bundesorden wird hierbei von dem Bundespräsidenten, die Verleihung der Landesorden von dem Ministerpräsidenten vorgenommen.
In Niedersachsen sind Ordensangelegenheiten an die Niedersächsische Staatskanzlei zu richten.
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
- Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
(Hilfreich wäre ggf. die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.
Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.