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Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.

Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.

Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnungs- und Sozialämtern der Landkreise, der kreisfreien Städte, der großen selbständigen Städte und der selbständigen Gemeinden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein ist bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Wohnraumförderstelle zu beantragen.

Quelle: Stadt Rinteln

Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins: 

- Einhaltung der vorgeschriebenen Einkommensgrenzen; 
- eine für die Haushaltsgröße angemessene Wohnungsgröße;
- ggfs. Nachweis, dass sich der Haushalt sich wenigstens ein Jahr rechtmäßig in Niedersachsen aufhält; 

Quelle: Stadt Rinteln
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des Kindes/ der Kinder
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

- ausgefülltes Antragsformular
- unterschriebene "Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau" von jedem Haushaltsmitglied, das über ein eigenes Einkommen verfügt         
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis bzw. Nachweis der Aufenthaltsberechtigung

Quelle: Stadt Rinteln

Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines WBS sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Wohnraumförderungsgesetz (NWoFG)

Quelle: Stadt Rinteln

Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins - (Niedersachsen - Stand 8/2011)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Erläuterungen zum Antrag / zur Einkommenserklärung - (Niedersachsen - Stand 8/2011)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Einkommenserklärung der haushaltsangehörigen Person nach § 5 des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz - (Niedersachsen - Stand 8/2011)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Vermieterbestätigung zur Bescheinigung über die Wohnberechtigung - (Niedersachsen - Stand 8/2011)

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Bestätigung des Vermieters über die Wohnberechtigung des Mieters nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen