Wohngeld
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
Zuständigkeiten bei der Stadt Rinteln nach Buchstaben:
A - L Karsten Schröder
M - Z Menhardes Weber
Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten von den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Rinteln:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung mit Herrn Schröder
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Es fallen keine Gebühren an.
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt ausführliche Informationen zur Verfügung.
- Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II)
- Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)
- "Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung" auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Datenschutzrechtliche Hinweise zum Wohngeldantrag aufgrund des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung der EU und der Änderung des SGB X
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung