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Wohnsitz Abmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Wer auf einem Binnenschiff, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, gemeldet ist, dieses verlässt und keinen neuen Wohnsitz im Inland begründet, hat sich bei der zuständigen Stelle abzumelden.

Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes nach Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abmelden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Heimatort des Schiffes bzw. Sitz der Reederin oder des Reeders ist.

Eine Meldung durch die Schiffsbesatzung kann auch bei einer beliebigen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt oder bei der Wasserschutzpolizei zur Weiterleitung an die zuständige Stelle erfolgen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Meldeschein
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Abmeldung muss umgehend nach Beendigung der Tätigung erfolgen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen