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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Es fallen keine Gebühren an.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen
Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen

Anmeldung bei der Meldebehörde

Quelle: Bürgerservice Niedersachsen