Wohnungsbauförderung für selbstgenutztes Wohneigentum
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.
WER KANN ANTRÄGE STELLEN?
WAS IST FÖRDERFÄHIG?
Antragsberechtigt sind
Kinderreiche Familien mit 2 und mehr Kindern.
Gefördert werden zur Eigennutzung
- der NEUBAU von Wohnraum
- der KAUF und ERWERB von Wohnraum
Antragsberechtigt für den AUSBAU und die ERWEITERUNG vorhandenen Wohnraums sind
Familien mit 4 und mehr Kindern
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der NBank Hannover: www.nbank.de
WO IST DER ANTRAG ZU STELLEN?
Die Stadt Rinteln ist Wohnraumförderstelle; Anträge für die in Rinteln beabsichtigten Maßnahmen sind hier einzureichen.
Die Anträge werden nach Prüfung an die Bewilligungsstelle, der NBank Hannover, weitergeleitet.
In der Wohnraumförderstelle erhalten Sie die entsprechenden Antragsformulare.
WO WIRD ZUSÄTZLICH FINANZIELLE HILFE ANGEBOTEN?
Auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung http://www.bmvbs.de
finden Sie Informationen zur steuerlichen Förderung, zu den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und auch zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Jedes Jahr gewährt das Land Niedersachsen darüber hinaus aus Mitteln des Bundes und des Landes Zuwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus. Art und Höhe der Förderung richten sich nach dem jeweils gültigen Wohnungsbauprogramm.
Mit den Mitteln zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums sollen Haushalte, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen einer energetischen Modernisierung ohne soziale Wohnraumförderung nicht tragen können, unterstützt werden.
HINWEISE ZUM ANTRAGSVERFAHREN
Das Antragsverfahren setzt sich aus der Einreichung des Vor- und des Hauptantrages zusammen.
Vor Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bau nicht begonnen werden bzw. darf der Erwerb eines Einfamilenhauses nicht getätigt werden, da dieses einen Förderungsausschluss bedeutet.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.
- Das Minimum an Eigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
- Bei der energetischen Modernisierung Wohneigentum, das bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Familien mit zwei oder mehr Kindern, in Fördergebieten mit mindestens einem Kind
- Menschen mit Behinderungen
- Familien mit drei und mehr Kindern oder für die altersgerechte Wohnraumerweiterung in Haushalte mit drei und mehr Personen (Ausbau/Umbau oder Erweiterung)
- bei der energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung jeder Haushalt
Was kann gefördert werden?
- Neubau
- Erwerb
- energetische und/ oder altersgerechte Modernisierung
- behinderten- oder altengerechter Ausbau/Erweiterung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Beratung und Antragstellung sind gebührenfrei.
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank- bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung