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Bauleitplanung der Stadt Rinteln

18.11.2019

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum", OT Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 “Berufsschulzentrum“, OT Rinteln
Bekanntmachung über die ergänzende öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 den Entwurf der nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum“, OT Rinteln mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Berufsschulzentrum“, OT Rinteln einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 13a Abs. 2 Nr.1BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 17.04.2019 bis 17.05.2019. Weiterhin hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 18.09.2019 die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung für die Dauer von zwei Wochen gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt 2 BauGB beschlossen. Die erneute Beteiligung erfolgte vom 01.10.2019 bis 15.10.2019. Parallel zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit wurden die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs 3 BauGB i.V. m. § 4 Abs. 2 BauGB, § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen und durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung wird in diesem Verfahren gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Die in dem bisherigen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und vor der Beschlussfassung in einer Abwägung entsprechend gewürdigt.

Aufgrund eines Formerfordernisses erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer ergänzenden Beteiligung nach § 214 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat ergänzend.

Die o.g. Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 “Schulzentrum“ mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 “Berufsschulzentrum“ erstreckt sich auf einer Fläche südlich der Straße Burgfeldsweide, sowie westlich des Graebeweges und der Friedrich-Wilhelm-Ande-Straße und umfasst die Flurstücke 38/141 (teilweise), 13/14 (teilweise), 81/2 (teilweise), 66/33 (teilweise) und 66/36 der Flur 17 in der Gemarkung Rinteln.

 

LGLN2.jpg

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln, M 1:2000 i.O. (verkleinert)


Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau einer integrierten Gesamtschule (IGS) auf dem Schul- und Sportgelände an der Burgfeldsweide geschaffen werden.

Die Bebauungsplanänderung/ Teilaufhebung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Die folgenden hierfür wesentlichen Gründe wurden nach der Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB i.V. m. Anlage 2 festgestellt:

• Es sind keine gem. Anlage 2 des BauGB besonders empfindlichen Gebiete direkt oder indirekt betroffen.
• Es sind keine über das zulässige Maß hinausgehenden Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgüter mit dem Bebauungsplan verbunden.
• Die Flächen des Baugebietes sind bereits zu großen Teilen bebaut und werden bereits als Schulstandort bzw. Sportflächen und Parkplatz genutzt.
• Die benachbarte Wohnbevölkerung wird nicht über Gebühr durch Geräuschimmissionen beeinträchtigt.
• Verloren gehender Baumbestand wird durch Neupflanzungen ersetzt.
• Ein Retentionsraumausgleich für den Eingriff in das gesetzliche Überschwemmungsgebiet erfolgt.
• Es sind keine Schutzgebiete betroffen.
• Es erfolgen keine erheblichen Eingriffe in die Schutzgüter nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.


Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum", OT Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 “Berufsschulzentrum“, OT Rinteln, einschließlich Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gem. § 214 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauGB in der Zeit vom

27.11.2019 bis einschließlich 03.01.2020

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
https://www.rinteln.de/leben-in-rinteln/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/
und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln, die mit ausliegt.

 

Rinteln, den 18.11.2019

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
i.V.

Dr. Joachim Steinbeck