A A A

Bauleitplanung der Stadt Rinteln - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, OT Exten Bekanntmachung über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13a BauG

03.09.2021

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 21.04.2021 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, Ortsteil Exten einschließlich der Begründung gebilligt und die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gleichzeitig wurde die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, OT Exten erstreckt sich auf einer Fläche nördlich der Behrenstraße und südlich der Grundschule Exten und umfasst die Flurstücke 137/11, 145/3, 137/6 und 137/12 der Flur 4 in der Gemarkung Exten sowie die Flurstücke 7/11 7/12 teilweise, 8/11 und 89/10 teilweise der Flur 6 der Gemarkung Exten. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 8.090 m2.

LGLN3

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan, Kartengrundlage LGLN.

Der genehmigte Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit eine gemischte Baufläche dar. Zukünftig wird der FNP für das Plangebiet im südlichen Bebauungsplanbereich Wohnbauflächen darstellen. Im nördlichen Bereich soll eine Erweiterungsmöglichkeit für die Grundschule, sowie ein privater Parkplatz für die Grundschule entstehen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 durchgeführt werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Nördliche Behrenstraße“, OT Exten, einschließlich Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15.09.2021 bis einschließlich 15.10.2021

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 3173 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 09:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme oder zur Erörterung zu vereinbaren.

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind bei Besuchen der Stadtverwaltung die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltung zu beachten. Diese sind unter https://www.rinteln.de/home/coronavirus/ zu finden.

Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Termine zur Einsichtnahme oder Erörterung können telefonisch mit den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baudezernats vereinbart werden:

Herr Manja:               (Tel.: 05751/403-174)
Frau Ben Brahim:     (Tel.: 05751/403-215)

Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren

und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift sind die oben genannten Bestimmungen der Stadtverwaltung zu beachten und ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

 

Rinteln, den 03.09.2021

 

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister 

Thomas Priemer