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Bauleitplanung der Stadt Rinteln 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln –

01.07.2020

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln –
Bereich: Prince-Rupert-School, Ortsteil Rinteln
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 18.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln im Ortsteil Rinteln gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich dieser 32. Änderung des Flächennutzungsplans betrifft die drei Konversionsbereiche (Flächen 1, 2 und 3) der ehemaligen Prince-Rupert-School im Ortsteil Rinteln.

Der Teilbereich 1 (Fläche 1) umfasst rund 6,7 ha. Hier waren die schulischen Gebäude, Turnhalle, Verwaltung und andere Einrichtungen für die Militärangehörigen angesiedelt. Neben der Gebäudesubstanz bestehen noch einige prägende Gehölzstrukturen mit Baumbestand. Teilbereich 2 (Fläche 2) hat rund 3,6 ha Fläche und Teilbereich 3 (Fläche 3) umfasst rund 3 ha. Diese Flächen liegen westlich und östlich der Kurt-Schumacher-Straße. Es handelt sich um begrünte, teils asphaltierte Bereiche, die als Sportstätten genutzt wurden.

Für alle drei Flächen wird eine Nachnutzung durch Wohngebäude angestrebt. Für die Fläche 2 wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 83 „Kurt-Schumacher-Straße (West) aufgestellt. Bebauungspläne für die Flächen 1 und 3 befinden sich in Vorbereitung.



 
Die zeichnerische Darstellung und die Kurzbegründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln, liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

06.07.2020 bis einschließlich 10.08.2020

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme oder zur Erörterung zu vereinbaren.

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind bei Besuchen der Stadtverwaltung die entsprechenden Bestimmungen der Verwaltung zu beachten. Diese sind unter https://www.rinteln.de/home/coronavirus/ zu finden.

Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.
Termine zur Einsichtnahme oder Erörterung können telefonisch mit den folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baudezernats vereinbart werden:
Herr Manja:        (Tel.: 05751/403-174)
Frau Neuhäuser:    (Tel.: 05751/403-144)

Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter
https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln
einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift sind die oben genannten Bestimmungen der Stadtverwaltung zu beachten und ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

Rinteln, den 02.07.2020

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer