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Bauleitungplanung der Stadt Rinteln

09.04.2019

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum", Ortsteil Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 “Berufsschulzentrum“, Ortsteil Rinteln
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 den Entwurf der nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellten 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum“, OT Rinteln mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Berufsschulzentrum“, Ortsteil Rinteln einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 2 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 “Schulzentrum“ mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 “Berufsschulzentrum“ erstreckt sich auf einer Fläche südlich der Straße Burgfeldsweide, sowie westlich des Graebeweg und der Friedrich-Wilhelm-Ande-Straße und umfasst die Flurstücke 38/141 (teilweise), 13/14 (teilweise), 81/2 (teilweise), 66/33 (teilweise) und 66/36 der Flur 17 in der Gemarkung Rinteln.

 

LGLN

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln, M 1:2000 i.O. (verkleinert)

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau einer integrierten Gesamtschule (IGS) auf dem Schul- und Sportgelände an der Burgfeldsweide geschaffen werden.
Die Bebauungsplanänderung/Teilaufhebung des Bebauungsplanes soll im Beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 durchgeführt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Die hierfür wesentlichen Gründe wurden nach der Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. Anlage 2 festgestellt.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulzentrum", Ortsteil Rinteln, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 “Berufsschulzentrum“, Ortsteil Rinteln einschließlich Begründung liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der Zeit 

vom 17.04.2019 bis einschließlich 17.05.2019

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr.

Die Planunterlagen sind hier einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (§ 3 Abs. 2 BauGB)

 

Rinteln, den 04.04.2019

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

 

Thomas Priemer