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Überleitungsbestimmungen für die vereinfachte Flurbereinigung Rott, Kreis Lippe

07.03.2019

 

Bezirksregierung Detmold
Vereinfachte Flurbereinigung Rott
Az.:  33 -  8 13 04- H. zu O.49    


Detmold, den   01.03.2019
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Tel.-Nr.:   05231-71:3309
Telefax:    05231-71:823309



Überleitungsbestimmungen

für die vereinfachte Flurbereinigung Rott, Kreis Lippe – 8 13 04–



Die nachstehenden Überleitungsbestimmungen regeln gemäß §§ 62 Abs. 2 des Flur-bereinigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke. Die Beteiligten können oder konnten jedoch hiervon abweichende Vereinbarungen untereinander treffen, soweit dadurch die Interessen Dritter oder öffentliche und gemeinschaftliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Sie haben von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit auch Gebrauch gemacht. Durch diese Überleitungsbestimmungen werden demnach lediglich nicht geregelte Übergänge von Besitz und Nutzung erfasst.


1.    Der Besitz, die Verwaltung und Nutzung der im Flurbereinigungsplan zugeteilten Grundstücke gehen auf die Planempfänger über, soweit nicht bereits vorher eine andere Regelung getroffen wurde.

2.    Als spätester Zeitpunkt für den Besitzübergang wird der 01.04.2019 festgesetzt.

3.    Dem Planempfänger steht vom Tage des Besitzüberganges das Recht zu, die ihm zugeteilten Grundstücke zu bewirtschaften und zu nutzen.


Detmold, den 01. März 2019
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
gez. Runte

Regierungsvermessungsdirektor

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Rinteln, den 07.03.2019                                                                 

  STADT RINTELN
                                                                                                         Der Bürgermeister
                                                                                                             In Vertretung:

                                                                                                      Dr. Joachim Steinbeck
                                                                                                             Städt. Direktor