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Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderung muss mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften 25.000,00 €) betragen.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen). Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals. Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, dürfen nicht gefördert werden.

Weitere Infos und Unterlagen zum Thema finden Sie hier