Gründerzuschuss der Stadt Rinteln
Die Stadt Rinteln bietet Existenzgründerinnen und -gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern von Inhaber geführten Betrieben der Branchen Handel, Dienstleistung, Handwerk und Gastronomie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent und höchstens 5.000 Euro an.
Gefördert werden alle Investitionen und Betriebsmittel, die zur Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge beitragen.
Dazu ist ein schriftlicher Antrag vor der Investition oder Anschaffung von Betriebsmitteln bei der Stadt Rinteln zu stellen. Neben Angaben zur Antragstellerin bzw. Antragsteller müssen der Betrieb, das Investitionsvorhaben und die dafür geplante Finanzierung dargestellt werden.
Im unteren Downloadbereich erhalten Sie alle wichtigen Informationen. Darüber hinaus helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Wirtschaftsförderung gerne weiter.