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Gleichstellung

Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rinteln bin ich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Rinteln ebenso wie für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rinteln Ansprechpartnerin.

Gerne können Sie sich mit allen Anliegen rund um das Thema „Gleichstellung" an mich wenden.

Ziele

Ziel ist es, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Hierbei geht es darum, für echte Chancengleichheit zu sorgen  und die Potenziale von Frauen und Männern auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu nutzen und einzubeziehen. Zur Verwirklichung dieser Ziele sind alle Beschäftigten, insbesondere auch solche mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktion verpflichtet.

Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte ist mit umfassenden Befugnissen ausgestattet. Sie wirkt bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Dafür kann sie sowohl innerhalb der Verwaltung als auch außerhalb im gesetzlichen Aufgabenbereich der Stadt Rinteln Vorhaben und Maßnahmen anregen.

Schwerpunkte der Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten liegen in folgenden Bereichen:

  • Zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kommune und der Verwaltung der Stadt Rinteln beitragen
  • Berufliche Gleichberechtigung herstellen, auch bezogen auf Vergütung und Aufstiegschancen
  • Nachteile aufgrund der Unterschiedlichkeit und Geschlechterrolle beseitigen oder ausgleichen
  • Förderung der Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern
  • Strukturelle Benachteiligungen von Frauen durch gezielte Förderung beheben
  • Beratung der Verwaltung, des Rates und des Kreistages bei der Erkennung von Gleichberechtigungsbedarf
  • Mitwirkungsrecht bei Entscheidungen und Beschlüssen des Rates inkl. Teilnahme- und Rederecht
  • Sie kann Maßnahmen anregen und Stellungnahmen abgeben, hat aber keine Entscheidungsgewalt
  • Zur Umsetzung der Ziele wird als Instrument der Personalplanung und Personalentwicklung für jeweils 3 Jahre ein Gleichstellungsplan aufgestellt
  • Gemeinsam mit der Bürgermeisterin erstellt die Gleichstellungsbeauftragte alle 3 Jahre einen Gleichstellungsbericht

Sie ist bei rechtmäßiger Erfüllung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden und ist der Bürgermeisterin zugeordnet. Diese beteiligt sie rechtzeitig in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren  und erteilt ihr die erforderlichen Auskünfte; dies gilt insbesondere für Personalangelegenheiten.