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Bauleitplanung der Stadt Rinteln - Aufstellung der Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt, OT Rinteln

12.12.2019

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Entwurf der gem. § 84 Abs. 3 NBauO aufgestellten örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung (Gestaltungssatzung Innenstadt) einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, i.V.m. § 84 Abs. 4 S. 3 NBauO beschlossen. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 2 BauGB und § 84 Abs. 4 S. 3 NBauO beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungssatzung erstreckt sich auf den Bereich der Kernstadt und die umgebenden Wallanlagen und ist im Übersichtsplan entsprechend markiert.

 

Manja gestaltung

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan,
Bereich I:“Altstadtkern“, Bereich II: „Wallanlagen“
Kartengrundlage: ALK, LGLN, Katasteramt Rinteln

 

Durch die Neufassung der Satzung soll die Gestaltungssatzung an aktuelle technische und rechtliche Erfordernisse angepasst werden. Dies soll der Verwaltung ein rechtsicheres Werkzeug zur Beurteilung der Gestaltung in der Innenstadt bieten, um für ein ganzheitliches Stadtbild in Rinteln zu sorgen.

Der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung in Rinteln (Gestaltungssatzung Innenstadt), einschließlich Begründung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

23.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr). Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren (E-Mail: s.manja@rinteln.de; Tel.: 05751/403-174).

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter

www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren

und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter

https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln

einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Bauamt der Stadt Rinteln abgegeben werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

 

Rinteln, den 12.12.2019

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
i.V.

Dr. Joachim Steinbeck