A A A

Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln - Informationen zur Wahl am 12. September 2021

31.08.2021

  1. Am 12. September 2021 findet in Rinteln die Kommunalwahl (Kreiswahl, Stadtratswahl und Ortsratswahl) und eine Direktwahl (Bürgermeisterwahl) statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
  2. Die den Wahlberechtigten übersandten Wahlbenachrichtigungskarten sind der Wahlbezirk und der Wahlraum zu entnehmen, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat. Die Stadt Rinteln ist in 26 Wahlbezirke eingeteilt
  3. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet zugelassenen Wahlvorschläge.
  4. Jede wahlberechtigte Person hat für jede Wahl bis zu drei Stimmen für die Kommunalwahl und eine Stimme für die Direktwahl, soweit sie dazu wahlberechtigt ist.
  5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen für jede Wahl in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen von Feldern/des Feldes oder auf andere eindeutige Weise kennzeichnet, wem die Stimme/n gelten soll/en. Sie kann ihre Stimmen bei der Kommunalwahl verteilen auf
    a)  eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
    b)  eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
    c)  Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,
    d)  Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
    e)  Listen, Bewerberinnen und Bewerbern dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.
  6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen.
  7. Eine wählende Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimmen nur in dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben.
  8. Wahlscheininhaber/innen können an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
    a)  Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel; finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist.
    b)  Sie legt die/ den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
    c)  Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
    d)  Sie legt den verschlossenen amtlichen grünen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen gelben Wahlbriefumschlag.
    e)  Sie verschließt den gelben Wahlbriefumschlag.
    f)   Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Wahlbehörde direkt eingeworfen oder abgegeben werden.
    Für alle Stimmzettel ist nur ein Stimmzettelumschlag und nur ein Wahlbriefumschlag zu verwenden.
  9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
  10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.
  11. Das Briefwahlergebnis wird auf dem Gebiet der Stadt Rinteln gesondert festgestellt. Es wurden 13 Briefwahlvorstände gebildet. Diese treten am 12.09.2021, ab 15.00 Uhr, bis zum Ende der Wahlhandlung bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 19 und 20, 31737 Rinteln, zusammen.
  12. Am Wahlabend wird das Ergebnis der Wahlen im Sitzungssaal, Klosterstraße 20, Zi.-Nr. 535 präsentiert. Die Stadt Rinteln verweist bereits jetzt auf das Tragen einer geeigneten Maske innerhalb des Gebäudes und darauf, dass für die Besucher dieser Präsentation die 3G-Regeln gelten (genesen, geimpft, getestet).

 

Rinteln, den 30.08.2021

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister 

Thomas Priemer