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Volkstrauertag am 15.11.2020 – keine öffentlichen Gedenkfeiern auf Grund der Corona-Pandemie

11.11.2020

Der November ist ein Monat, in dem wir mit unseren Gedanken und Gefühlen unseren Toten besonders nah sind. Am Volkstrauertag denken wir an die Opfer der Kriege sowie Gewaltherrschaft und Terror. Wir trauern um Menschen, die wir kannten, um Angehörige, Freunde und Bekannte, die ihr Leben lassen mussten. Aber wir gedenken auch der Menschen, deren Leidensgeschichte wir nicht kennen, von denen wir gleichwohl wissen, dass sie an den Fronten und in der Gefangenschaft, in den Bombennächten und auf der Flucht, in Konzentrations- und Vernichtungslagern umkamen und umgebracht worden sind.

In diesem Jahr gedenken wir insbesondere der Opfer des Zweiten Weltkrieges, der vor 75 Jahren endete. Die Bilanz dieses Krieges war erschütternd. Zwischen 60 und 70 Millionen Menschen starben. Aber die Zahl der tatsächlichen Opfer war deutlich höher. Viele Millionen Menschen erlitten Verwundungen und seelische Verletzungen. Nicht zu vergessen die, die mit ihren Angehörigen auch ihre Lebensplanung und durch Vertreibungen ihre Heimat verloren haben.

Am Volkstrauertag stellt sich jedes Jahr erneut die Frage, wie es zum Ausbruch von Kriegen, zu Gewaltherrschaft und Terror kommen konnte. Der Volkstrauertag ist daher auch ein Tag der Mahnung, ein Tag des „Nichtvergessens“ – nämlich nicht zu vergessen, welch gefährdetes Gut die Menschenwürde ist. Der Volkstrauertag ist gerade auch deshalb der Tag, der zur Achtung vor den Menschen aufruft. Vor dem Leben eines jeden einzelnen Menschen, gleich welcher Herkunft oder welchen Glaubens er ist - ganz unabhängig davon, wie er aussieht oder welche Überzeugungen er hat. Und damit ist der Volkstrauertag nicht nur ein Tag für die Toten sondern auch für die Lebenden.

Im Jahr 2020 befinden wir uns bedingt durch das Coronavirus SARS-CoV-2 in einer besonderen Situation, die diverse Einschränkungen für den Einzelnen aber auch für Vereine und die Gemeinschaft mit sich bringt.

Es gilt, Kontakte so gut es geht zu reduzieren, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu vermeiden. In diesem Jahr wird die Kranzniederlegung in Stillem Gedenken durch die Ortsbürgermeister, Vertreter der Kirchengemeinde und einige wenige Vereinsvertreter stattfinden. Sollten dennoch Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung beiwohnen wollen, sind die Hygienevorschriften nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung wie Abstand halten und das Tragen von Mund-Nasenschutz zu beachten.