Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Schon jetzt für den Ernstfall vorsorgen: Sollten Sie einmal Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, greift das Betreuungsrecht. Ob durch Krankheit oder Unfall - falls Sie ganz oder teilweise handlungsunfähig werden, kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein. Eine Vorsorgevollmacht hilft, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.
Die Vornahme medizinischer Maßnahmen ist grundsätzlich nur dann
rechtmäßig, wenn der
Patient dieser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt
hat. Oft wird jedoch eine solche Maßnahme dann notwendig, wenn der
Patient nicht in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu
treffen. Diesem Dilemma kann mit einer Patientenverfügung
vorgebeugt werden.
Wann ist der richtige Zeitpunkt und wie ist die richtige Form, um wirksam Vorsorge zu treffen? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Hospizverein Rinteln e.V.
Anmeldung:
Hospizverein Rinteln e. V., 0178 1657501,
info@hospizverein-rinteln.de



