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Schulbesuch

für aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche

Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche, die aufgrund der sogenannten „Massenzustromrichtlinie“ in Zusammenhang mit § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein entsprechendes Aufenthaltsrecht erlangt haben, sind in Niedersachsen schulpflichtig.

Kinder und Jugendliche, die dieses Aufenthaltsrecht nicht besitzen, weil sie sich zum Beispiel mit einem Besuchsvisum oder ohne Visum in Niedersachsen aufhalten, sind nicht schulpflichtig, aber an den Rintelner Schulen herzlich willkommen.

Für die Rintelner Grundschulen sind Schulbezirke festgelegt, die sich nach dem Wohnsitz richten und eingehalten werden müssen.

Weiterführende Schulen sind in Rinteln die Hildburg-Schule/Integrierte Gesamtschule und das Gymnasium Ernestinum. Anmeldungen und Auskünfte erteilen vormittags die jeweiligen Schulsekretariate.

Die Kontaktdaten aller Schulstandorte können Sie dieser Auflistung entnehmen.

Weitere hilfreiche Links: