A A A

Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

06.04.2010

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 40 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 22.04.2009 die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln beschlossen.

Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung - Gebiet für Anlagen, die der Nutzung von Windenergie dienen - dargestellt werden, um die bauplanerische Voraussetzung für die Realisierung von Windenergieanlagen auf diesen Flächen zu schaffen.

Hierdurch soll die Errichtung von Windenergieanlagen räumlich gesteuert und konzentriert werden. Mit der Standortauswahl im Flächennutzungsplan soll eine Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle im Stadtgebiet verbunden sein (§ 35 Abs. 3 S. 3 BauGB).

In seiner Sitzung am 13.01.2010 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln beschlossen, dass im Verfahren der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes die gemäß landschaftspflegerischer Untersuchung vorgeschlagene Potentialfläche Nr. 1 als mögliche Vorrangfläche ausgewiesen werden soll.

Das Änderungsgebiet liegt süd-westlich des Ortsteiles Deckbergen und nördlich des Ortsteiles Kohlenstädt zwischen der DB-Strecke und der 110 KV-Leitung und hat eine Größe von ca. 40 ha.

Das Änderungsgebiet ist in dem Plan (M. 1 : 5000) umrandet ().

Für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck findet eine Bürgerversammlung am

 Montag, dem 19. April 2010, 18.30 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses, Klosterstr. 20, Zimmer 535, 31737 Rinteln,

statt.

 

Die allgemeinen Ziele der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen werden in der Versammlung dargelegt. Dabei wird allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Rinteln, den 06.04.2010 Stadt Rinteln

Der Bürgermeister

Buchholz