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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 22.02.2007 für den Bebauungsplan Nr.75 "Steinanger". OT Rinteln

08.06.2010

Der vom Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 22.02.2007 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 „Steinanger", OT Rinteln, im Sinne des § 30 Baugesetzbuch wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Rinteln am 26.05.2010 aufgehoben.

Mit dem Bebauungsplan sollte ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden.

Das Plangebiet wurde durch die Straßen „Hartler Straße", „Auf der Kunterschaft", „Am Steinanger" und „Die Drift" begrenzt und beinhaltete die städtischen Flurstücke 84/5, 84/6, 84/8, 101/2 und 101/4 tlw., Flur 8 der Gemarkung Rinteln.

Der Bereich ist in dem Plan (M. 1 : 5000) umrandet.

Rinteln, den 07.06.2010     

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz