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Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 25.03.2004 für den Bebauungsplan Nr. 10 "Sondergebiet Vorrangfläche für Windenergieanlagen im Bereich Ellerburg", OT Möllenbeck

08.06.2010


Der vom Rat der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 25.03.2004 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Vorrangfläche für Windenergieanlagen im Bereich Ellerburg", OT Möllenbeck, im Sinne des § 30 Bundesbaugesetz wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Rinteln am 03.06.2010 aufgehoben.

Mit dem Bebauungsplan sollte ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunut-zungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Vorrangfläche für Windenergieanlagen" ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt westlich der Ellerburg in der Flur 1 und 13 der Gemarkung Möllenbeck. Der betreffende Bereich ist in dem Plan (M. 1 : 10000) umrandet.

Rinteln, den 07.06.2010                                                

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Buchholz