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Widmung von Straßen in der Stadt Rinteln - "Behringweg"

16.06.2010

Der Rat der Stadt Rinteln hat das Teilstück der Straße „Behringweg", OT Rinteln mit Beschluss vom 03.06.2010 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Sie erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die gewidmete Straßenfläche ist in dem nachstehenden Lageplan schwarz unterlegt dargestellt.

Auszug aus der Deutschen Grundkarte

Herausgeber: Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Hameln - Katasteramt Rinteln

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Rinteln.

Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich gemäß Straßenverkehrsordnung ausgewiesen.

Diese Widmung kann durch Klage angefochten werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats - von dem auf den Bekanntgabetag folgenden Tag an gerechnet - schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, zu erheben.

Rinteln, den 10.06.2010

STADT RINTELN

Der Bürgermeister

Buchholz