A A A

Wahlbekanntmachung der Stadt Rinteln über den Briefwahlvorstand

30.09.2010

 

Gemäß § 12 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), in der zurzeit geltenden Fassung, wird öffentlich bekannt gemacht, dass im Bereich der Stadt Rinteln 1 Briefwahlvorstand gebildet wurde.

Der Briefwahlvorstand tritt am 31. Oktober 2010, im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl am 14. November 2010, ab 15.30 Uhr bis zum Ende der Wahlhandlung bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, zusammen, um das Briefwahlergebnis der Wahl des Landrates des Landkreises Schaumburg im Bereich der Stadt Rinteln gesondert festzustellen.

Rinteln, den 29. September 2010

Stadt Rinteln

Der Stadtwahlleiter

Jörg Schröder