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Widerspruch gegen Weitergabe von Daten im Rahmen der Wehrerfassung

21.08.2013

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemäß § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2002 (BGBl. I S. 1342), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 vom 28.04.2011 (BGBl. I S. 678) weise ich die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden, auf das Recht hin, der Weitergabe ihrer Daten aus dem Einwohnermelderegister zu widersprechen.

Hierbei handelt es sich um folgende Datenübermittlung:

• an das Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial.

Rinteln, den 09.08.2013

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
In Vertretung

Jörg Schröder
Erster Stadtrat