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Bildung von Briefwahlvorständen

04.04.2014

WAHLBEKANNTMACHUNG


Gemäß § 12 Abs. 2 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO), wird öffentlich bekannt gemacht, dass im Bereich der Stadt Rinteln 2 Briefwahlvorstände für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters gebildet wurden.

Diese Briefwahlvorstände treten am 25. Mai 2014 ab 16.00 Uhr bis zum Ende der Wahlhandlung bei der Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, zusammen, um das Briefwahlergebnis der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters im Bereich der Stadt Rinteln gesondert festzustellen.

Rinteln, den 03. April 2014

Stadt Rinteln

Karl-Heinz Buchholz
Stadtwahlleiter