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Widmung von Straßen in der Stadt Rinteln (Stükenstraße)

25.04.2014

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g

 

Widmung von Straßen in der Stadt Rinteln

 

 

Der Rat der Stadt Rinteln hat den Teilabschnitt Nord der „Stükenstraße", 31737 Rinteln, mit Beschluss vom 27.03.2014 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Sie erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die gewidmete Straßenfläche ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt schwarz unterlegt dargestellt.

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Vermessungs- und Katasterverwaltung.

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Rinteln.

Diese Widmung kann durch Klage angefochten werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats, von dem auf den Bekanntgabetag folgenden Tag an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Hannover, Eintrachtweg 19, 30173 Hannover, zu erheben.

Rinteln, den 22.04.2014

STADT RINTELN

DER BÜRGERMEISTER

Buchholz