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Beratende Mitglieder im Jugendausschuss der Stadt Rinteln

18.08.2014

Amtliche Bekanntmachung


Beratende Mitglieder im Jugendausschuss der Stadt Rinteln

Gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AK KJHG) vom 05.02.1993 (Nds. GVBl. S. 45) in der zur Zeit geltenden Fassung ist von der Stadt Rinteln ein Jugendausschuss zu bilden. Dieser Ausschuss ist derzeit integriert in den Ratsausschuss für Soziales, Jugend, Frauen und Ausländer. Neben den Ratsmitgliedern sollen ihm als beratende Mitglieder Personen angehören, die von dem im Bereich der Stadt Rinteln wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind.

Die im Bereich der Stadt Rinteln wirkenden Träger der freien Jugendhilfe werden gebeten, bis zum 05. September 2014, der Stadt Rinteln Personen für die Berufung als beratendes Mitglied im Jugendausschuss zum 01. November 2014 vorzuschlagen.

Rinteln, den 18.08.2014

STADT RINTELN
Der Bürgermeister

Buchholz