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Erneute Auslegung des Entwurfes der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln

05.12.2014

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Entwurf 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich Ostenuther Kies-teiche)
-Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln in seiner Sitzung am 22.05.2013 die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich Ostenuther Kiesteiche) beschlossen.
Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine als „Fläche für die Landwirtschaft" dargestellte Fläche zukünftig als „Fläche für Abgrabungen (Kies)" dargestellt werden, damit die Erweiterungen der vorhandenen Kiesabbaustätten im Zuge der Bauleitplanung gesichert werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt innerhalb der Gemarkung Möllenbeck in der Flur 3. An den Änderungsbereich grenzt die Ortschaft Stemmen (Nordrhein Westfalen) im Westen sowie die Ostenuther Kiesteiche, Gemarkung Möllenbeck, im Süden.

Der betreffende Bereich ist in dem Plan (M. 1:10000) umrandet.


Kartengrundlage: Auszug aus der Topografischen Karte DTK 5, M. 1:10.000 (verkleinert) © 2011 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Der Entwurf des Bauleitplans wurde nach dem Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Abwägung geändert und ergänzt. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat daher am 17.09.2014 beschlossen, den geänderten Entwurf der 29. Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und gleichzeitig erneut die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 durchzuführen.

Die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erstreckt sich aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägung im Wesentlichen auf die nachfolgend aufgeführten Änderungsgegenstände:
- Ergänzende Darstellung gem. § 5 Abs. 2 BauGB auf der Planzeichnung: Grünflächen „Zweckbestimmung Gehölzpflanzung"
- Änderung und Ergänzung der Begründung und des Umweltberichtes aufgrund der tierökologischen und landschaftsökologischen Bewertungen des Büros Kortemeier & Brokmann, Herford, sowie der Ergänzung der Verfahrensunterlagen durch die schalltechnische Untersuchung des Büros TÜV Nord, Umweltschutz GmbH & Co. KG
- Änderung der Begründung und des Umweltberichtes zur Klarstellung, dass die Flächennutzungsplanänderung eine geplante Abbaufläche von lediglich 10 ha beinhaltet.

Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln liegt erneut mit Begründung einschl. Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

vom 16. Dezember 2014 bis einschließlich 20. Januar 2015

zu jedermanns Einsicht im Flur des Bauamtes der Stadt Rinteln sowie im Raum 234, 2. Etage, Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Art der

Umweltbezogenen

Information

Urheber-

Stellungnahme vom

Schutzgut und Themenblock

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4(1) und § 4(2) BauGB

1. Landkreis Schaumburg vom 17.07.2013, 23.07.2013 u. 25.10.2013

2. Gemeinde Kalletal, vom 24.10.2013

3. Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover vom 15.07.2013 u. 14.10.2013

4. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen der Bundeswehr, Bonn, vom 07.11.2013 u. 13.09.2013

5. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim vom 01.10.2013

6. Untere Denkmalschutzbehörde vom 23.09.2013 u. 23.07.2013

7. Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hannover, vom 25.10.2013 u. 11.02.2014,

8. Kreis Lippe vom 28.10.2013 u. 26.07.2013

9.Bezirksregierung Detmold vom 16.10.2013

10. Kreis Minden-Lübbecke vom 17.10.2013

11. NLWKN Hildesheim vom 04.07.2014

12. Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 17.07.2013

13. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen vom 19.06.2013

14.NABU vom 02.07.2013

15. Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. vom 29.07.2013

Mensch

- Beeinträchtigung angrenzender Wohnfunktionen und Freizeitanlage in den Ortschaften Stemmen und Varenholz

-Lärm- und Staubimissionen

 -Landschaftsbild

Pflanzen/ Tiere

-Vernichtung von Pflanzen

-Verlust von Biotopen

-Vernichtung von Tier-Lebensräumen

-Schaffung neuer Standorte für Arten und  Biotope durch Nachnutzung als Naturschutzgebiet

- Naturschutz- und FFH-Gebiet „Ostenuther Kiesteiche“

-Kompensationsflächen-/Maßnahmen

-Fischereiliche Folgenutzung

Boden

- Verlust von Bodenfunktionen

-Abbau v. Bodenschätzen,

-Reduzierung landwirtschaftlich genutzter Flächen

Wasser

-Veränderte Grundwasserstände bei Nassabbau mit Auswirkungen auf Biotope, Arten, Landschaftsbild

-Hochwasserschutz, Trinkwassergewinnung, Löschwasserversorgung, Wasserschutzgebiet

-Gestaltung der Wasserflächen

Klima/ Luft

-Lärm- und Staubbelastung während Abbau Oberboden

Landschaft, Landschaftsbild, Tourismus, Erholung

-Wohnfunktion der angrenzenden Gebiete

-Erholungs- und Freizeitfunktion des angrenzenden Campingparks Kalletal GmbH&Co.KG

-Verlust Landschaftsbild

-Verlust landschaftstypischer Nutzungen und Biotopstrukturen

-Schutz von Landschaft und landschaftsorientierter Erholung

Kulturgüter

Vermutung Bodenfunde

Stellungnahmen und Eingaben von der Öffentlichkeit

im Verfahren gem. § 3(1) und § 3(2) BauGB

1.Stellungnahmen Bürger, vom 25.10.2013, 20.01.2014 und 10.02.2014

2. Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. Hannover, vom 10.07.2013

 

Mensch

-Lärm- und Staubemissionen

-Erschütterung durch Maschinen

-Landschaftsbild

-Verbesserung der Luftverhältnisse, da keine Ackernutzung mehr vorhanden

-Verbesserung der Erholungsfunktion durch Wanderweg und strukturreiche Landschaft

Pflanzen/ Tiere

-Vernichtung von Pflanzen

-Verlust von Biotopen

-heimische Tierarten und geschützte Arten

-Vernichtung von Tier-Lebensräumen

- Naturschutzgebiet „Ostenuther Kiesteiche“ 

-Fischereiliche Folgenutzung

Boden

-Irreversible Zerstörung des in Jahrtausenden gewachsenen Bodens und seinen natürlichen Funktionen, seiner Archivfunktion und Nutzungsfunktion

-Bodendegradation bei abgeschobenen und umgelagerten Böden

-Bodenverdichtung und Gefahr der Bodenkontamination während des Abbaues

-Beeinträchtigungen durch Grundwasserstandsänderungen

-Bodenverdichtung

-Einsatz schwerer Fahrzeuge

-Abbau v. Bodenschätzen, Reduzierung landwirtschaftlich genutzter Flächen

Wasser

-Durch Freilegung des Grundwassers bei Nassabbau: erhöhtes Risiko von Stoffeintrag/ Gewässerverschmutzung, Erhöhte Verdunstung und verminderte Grundwasserneubildung

-Veränderte Grundwasserstände bei Nassabbau mit Auswirkungen auf Biotope, Arten, Landschaftsbild

-Durch intensive Freizeit-Folgenutzungen bei Nassabbau erhöhtes Risiko einer Gewässerverschmutzung

-Hochwasserschutz

-Oberflächenwasser

Klima/ Luft

-Lärm- und Staubbelastung während Abbau Oberboden

-Veränderung Mikroklima

- Verbesserung Luftverhältnisse durch Wegfall intensiver ackerbaulichen Nutzung

Landschaft, Landschaftsbild, Tourismus, Erholung

-Wohnfunktion der angrenzenden Gebiete

-Erholungs- und Freizeitfunktion des angrenzenden Campingparks Kalletal GmbH&Co.KG

-Verlust Landschaftsbild prägender Oberflächenformen

-Verlust landschaftstypischer Nutzungen und Biotopstrukturen

-Beeinträchtigung durch landschaftsfremde Abbauflächen

-Beeinträchtigung naturbezogener Erholung während des Abbaus durch Baubetrieb, Landschaftszerstörung, Emissionen, Transport

-Landschaftsbereich mit geringer Bedeutung: bei landschaftsgerechter Neugestaltung der Abbauflächen Bedeutungserhöhung

-Kompensation

Sachgüter

Campingpark Kalletal GmbH&Co.KG

Fachgutachten und sonstige fachliche Ausführungen und Grundlagen der Planung:

• Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Schaumburg (Stand 2003)
• Vorentwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg (Stand 2001)
• Vorentwurf des Landschaftsplanes der Stadt Rinteln (Stand 1995)
• Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln
• Verordnung über den Schutz des Baum- und Heckenbestandes im Landkreis Schaumburg (Stand 1987)
• Begründung zur Flächennutzungsplanänderung, in der die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes dargelegt werden, ILB Planungsbüro ILB Rinteln, Stand: 28.08.2014
• Umweltbericht, in die Begründung der Flächennutzungsplanänderung integriert, ILB Planungsbüro ILB Rinteln (Stand: 28.08.2014)
Beschreibung und Bewertung der mit der Bauleitplanung verbundenen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter
- Mensch, Wohnen, Gesundheit und Wohlbefinden (Bestandserhebung der Wohnbereiche)
- Tiere/ Biologische Vielfalt, Pflanzen (Ermittlung der aktuellen Bedeutung und Empfindlichkeit der Pflanzen, Tiere, und Biotoptypen im räumlichen und funktionalen Zusammenhang; Einschätzung des Entwicklungspotentials)
- Boden (Ermittlung der Bodenfunktion gem. BBodSchG)
- Wasser (Aussagen zur Oberflächengewässern, Abschätzung der Bedeutung und Empfindlichkeit des Grundwasservorkommens)
- Luft/Klima (Beurteilung der Auswirkungen des Ist-Zustandes und der Planung auf die lokalklimatischen Verhältnisse in Hinblick auf die Funktionsbezüge zu Menschen, Pflanzen, Tiere)
- Landschaft (Darstellung der Landschaftsstrukturen und der Vorbelastung des Plangebietes und seiner Umgebung)
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Darstellung der kulturellen Schutzgüter).
• Untersuchung der Heuschreckenfauna im Rahmen des geplanten Kiesabbaus in der Gemarkung Möllenbeck, Flur 3 - Arbeitsgemeinschaft BioKartierung, Hadasch-Meier-Starrach GbR, Herford (Stand: März 2013)
• Faunistische Untersuchungen zu den Vorüberlegungen zum Tausch regionalplanerisch aus-gewiesener Gebiete für die Rohstoffgewinnung in der Weseraue- Bereich Rinteln, Untersuchung der Avifauna
- Kartierung Brutvögel und Nahrungsgäste, Anlage 1,
- Kartierung Wintergäste, Anlage 2
Arbeitsgemeinschaft BioKartierung, Hadasch-Meier-Starrach GbR, Herford (Stand: Mai 2011)
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -Vorabzug- Kortemeier Brokmann, Landschaftsarchitekten GmbH, Herford (Stand: April 2014)
Kartierung Biotoptypen, Anlage 4.2 (Stand: August 2013)
Kartierung Schutzgut Pflanzen-Bewertung, Anlage 4.2a (Stand: August 2013)
Bewertung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen (Tabelle 1)
• Schalltechnische Untersuchung, Untersuchung der in der Nachbarschaft zu erwartenden Geräu-schimmissionen durch den Kiesabbau, Aussagen zu Auswirkungen der Immissionsbelastung der Anwohner im angrenzenden Bereich, Beurteilung der Einschränkungen der Naherholungsfunktion, TÜV Nord, Umweltschutz GmbH&Co. KG, Hannover (Stand: 29.08.2012).

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3Abs. 2 BauGB i.V.m § 4a BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Rinteln, den 05.12.2014

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
Priemer