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Bebauungsplan Nr. 20 "Im Gallenort" sowie Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Regete", Ortsteil Exten - Auslegung des Entwurfes

17.06.2016

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Bebauungsplan Nr. 20 „Im Gallenort", sowie Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit 1. Änderung „Regete, Ortsteil Exten
- Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 13a BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die öffentliche Auslegung für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Im Gallenort", OT Exten, einschl. örtlicher Bauvorschriften und Begründung, sowie Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit 1. Änderung „Regete", gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB beschlossen. Die Teiländerung soll erst nach Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes verbindlich werden.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter der Adresse www.rinteln.de veröffentlicht.

Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine auf den Ortsteil Exten bezogene, kleinräumige Deckung des Wohnbaulandbedarfes zu schaffen. Durch den Bebauungsplan soll die Möglichkeit einer städtebaulich verträglichen Nachverdichtung des nordwestlichen Siedlungsbereiches sowie eine städtebauliche Ordnung sichergestellt werden.
Mit dem Bebauungsplan soll entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächennut-zungsplan daher ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung festge-setzt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20, einschl. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit 1. Änderung „Regete", umfasst die Flurstücke 29/16, 29/17, 29/18, 29/19, 29/20, 29/13, 29/14, 28/7, 28/8 tlw., in der Flur 2 und das Flurstück 86/2 tlw. in der Flur 6 der Gemarkung Exten.
Das Plangebiet liegt östlich der „Regetestraße", westlich der Straße „Im Gallenort" und südlich der „Parkstraße".

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:5000 i.O.(verkleinert), © 2014 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20, „Im Gallenort", OT Exten, einschl. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2 mit 1. Änderung „Regete", einschließlich Begründung, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB in der Zeit vom

28. Juni 2016 bis einschließlich 28. Juli 2016

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr, Montag - Mittwoch: 14.00 - 15.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Rinteln, den 16.06.2016

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer