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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ostendorfer Straße, OT Schaumburg

05.07.2016

Bekanntmachung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich Ostendorfer Straße) nach § 3 Abs. 2 BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 25.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Ostendorfer Straße", OT Schaumburg, sowie die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes in dem entsprechenden räumlichen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 10, OT Schaumburg, im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Auf den Flurstücken 4/4 und 46/1, Flur 14, Gemarkung Schaumburg, soll zukünftig die Errichtung eines Feuerwehrgebäudes möglich sein. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist dieser Bereich z.Zt. als „Fläche für die Landwirtschaft", „Wohnbaufläche" sowie „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" dargestellt.

Das Verfahren der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes hat den Zweck, die weitere Konkretisierung der beabsichtigten Nutzung und städtebaulichen Entwicklung durch den Bebauungsplan Nr. 10 „Ostendorfer Straße", OT Schaumburg, vorzubereiten. Um die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, sollen die betreffenden Flächen im Flächennutzungsplan in „Flächen für den Gemeinbedarf- Einrichtungen und Anlagen für die Feuerwehr" geändert werden.

Das Plangebiet liegt nördlich der Bundesstraße B 83, Alte Heerstraße, und östlich der Ostendorfer Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 4/4 und 46/1, Flur 14, in der Gemarkung Schaumburg.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:5000 i.O.(verkleinert), © 2016 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln


Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ostendorfer Straße", OT Schaumburg, mit Begründung einschl. Umweltbericht gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Rinteln liegt mit Begründung einschl. Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

15. Juli 2016 bis einschließlich 15. August 2016

zu jedermanns Einsicht im Flur des Bauamtes der Stadt Rinteln, 2. Etage (Baudezernat), Klosterstraße 20, 31737 Rinteln, während der Dienststunden öffentlich aus.

Die allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung sind: Montag - Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr, Montag - Mittwoch: 14.00 - 15.30 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung un-berücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Rinteln deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Neben dem Entwurf der 31. Flächennutzungsplanänderung, einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB geglie-derten Umweltberichts, sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

Nr. 1 Landkreis Schaumburg, Schreiben vom 14.04.2016: Schutzgut Mensch- Stellungnahme zu Belangen des Immissionsschutzes und des Brandschutzes. Schutzgut Wasser- Stellungnahme zur Einleitung des Niederschlagswassers in den Straßenseitengraben, Hinweise zur Löschwasserver-sorgung. Stellungnahme zu Belangen des Zivil- und Katastrophenschutzes, Belangen des Natur-schutzes und der Landespflege, Belangen der Kreisstraßen, Wasser- und Abfallwirtschaft, Belan-gen der Regionalplanung.
Nr. 9 Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, Schreiben vom 15.04.2016:
Schutzgut Boden- Hinweise auf schutzwürdige Böden, Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, Verlust bzw. Beeinträchtigung von Bodenfunktionen, externe Kompensationsfläche, Rohstoffsiche-rungsgebiet 1. Ordnung.
Nr. 16 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 27.04.2016: Schutzgut Mensch- Hinweis zu Telekommunikationslinien.
Nr. 18 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Schreiben vom 17.03.2016 und 29.03.2016: Zuständigkeitsbereich für militärische Flugplätze.
Nr. 30 Westfalen Weser Netz, Schreiben vom 12.04.2016: Schutzgut Mensch- Hinweise zu Versorgungsanlagen.
Nr. 34 PLEdoc GmbH, Schreiben vom 17.03.2016: Schutzgut Mensch- Hinweise zu Versorgungseinrichtungen.
Nr. 37 Abwasserbetrieb Stadt Rinteln , Schreiben vom 08.04.2016: Schutzgut Wasser- Stellungnahme zu den Themen Entwässerung und Regenrückhaltung.
Nr. 38 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, & Co. KG, Schreiben vom 12.04.2016: Schutzgut Mensch- Hinweis zu Kommunikationsanlagen.
Nr. 53 Untere Denkmalschutzbehörde Stadt Rinteln, Stellungnahme vom 12.04.2016, Schutzgut Kultur- und Sachgüter im Plangebiet.
Stellungnahmen und Eingaben der Öffentlichkeit im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Bür-gerversammlung am 02.12.2015: Schutzgut Mensch- Stellungnahme zu Lärmimmissionen und Lärmemissonen durch Verkehr und geplante Nutzung. Schutzgut Boden/ Wasser- Hinweis auf Oberflächenwasser im Plangebiet nach Regenereignissen.

Fachgutachten und sonstige fachliche Ausführungen und Grundlagen der Planung:

- Umweltbericht, in die Begründung zur 31. Flächennutzungsplanänderung integriert, zur Darlegung der Ergebnisse der Umweltprüfung inkl. Eingriffsregelung (Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektin Heike Schepelmann bdla, Planungsgruppe Lärchenberg, Hannover, Stand Mai 2016).
Der Umweltbericht enthält umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern
- Mensch/Gesundheit - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu den Auswir-kungen auf das Schutzgut Mensch, zu Altlasten, Schallemissionen der geplanten Feuerwehr und Auswirkung auf angrenzende Wohnnutzungen, Schallemissonen aus Kfz-Verkehr, Staub- und Ge-ruchsimmissionen, Naherholung.
- Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gege-ben zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen, zu Flächennutzungen, Biotoptypen im Geltungsbereich, Artenschutz und Beeinträchtigungsverbote, Zier-Heckenpflanzungen, Entzug potentieller Teillebensräume durch die Bodenversiegelung, ökologische Aufwertung, Fol-gewirkungen für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt.
- Boden - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Auswirkungen auf das Schutzgut Boden, zu Altlasten, zur Archäologie, zum Ausgleich, zur Beeinträchtigung des Naturhaushalts durch Versiegelungen und Bodenveränderungen, zur Bodenfunktion.
- Wasser - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser, Grundwasserschutzgebieten, zum Wasserhaltevermögen des Bodens, zur Grundwasserneubildungsrate, zur Versiegelung, zu vorh. Gräben und zur Gebietsentwässerung.
- Klima/ Luft, Klimaschutz - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Zustand, zur Bewertung und zu Auswirkungen auf die Schutzgüter, zu Kaltluftentstehungsgebieten, mikroklimatischen Folgewirkungen, zum subatlantischen Klimabereich.
- Landschaft - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Zustand, zur Bewer-tung und Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft, zu Eingrünungsmaßnahmen.
- Kultur- und sonstige Sachgüter - Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Auswirkungen auf die Schutzgüter, Wechselwirkungen zwischen Umweltschutzgütern und Folgewirkungen für das Plangebiet, zur Archäologie, zur Schaumburg als denkmalgeschütztes Ensemble, zur Darstellung des Plangebietes als „kulturelles Sachgut" im RROP.

- Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Schaumburg (RROP Stand 2003)
- Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP 2012)
- Vorentwurf des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Schaumburg (Büro von Luckwald, Stand 2001)
- Vorentwurf des Landschaftsplanes der Stadt Rinteln (Stefan Wirz, Stand 1995)
- Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Rinteln
-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kamm des Wesergebirges" in der Stadt Rinteln „NSG HA 210" (Bezirksregierung Hannover vom 09.12.2004)
- Verordnung zum Schutz des Landschaftsteiles „Wesergebirge" in der Stadt Rinteln, Gemeinde Auetal und Samtgemeinde Eilsen, „LSG SHG-013" (Landkreis Schaumburg, Stadthagen, 17.07.2008)
-Biotoptypenkarte zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 „Ostendorfer Straße", OT Schaumburg (Planungsgruppe Lärchenberg, Hannover, Stand: 01.10.2015) mit vorläufiger Eingriffsbilanzierung (Stand 29.01.2016).
- Schalltechnische Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 10- Vorabschätzung Neubau einer Feuerwache (Büro-Bonk-Maire-Hoppmann GBR, Hannover, 18.11.2015). Die Stellungnahme enthält Informationen zu den prognostizierten Schallemissonen und den erforderlichen Maßnahmen, um die benachbarten, schutzwürdigen Bebauungen ausreichend zu schützen.
-Geotechnisches Gutachten (gpb Geotechnisches Planungs- und Beratungsbüro - ARKE, Hessisch Oldendorf, 28.09.2015) mit Informationen zur Baugrunduntersuchung und Baugrundbeurteilung, zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und Hinweisen zur Gründung.
- Hydraulisches Gutachten (Büro Kirchner Engineering Consultants GmbH, Stadthagen, Stand 06.10.2015) zum Vorentwurf der Bauleitplanung, mit Informationen zur hydraulischen Prüfung der Regenwasserbewirtschaftung im Plangebiet, Aussagen und Informationen zur Regenrückhaltung, Anschluss an das vorhandene Kanalnetz und Einleitung in das Vorflutgewässer.
- Karten des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (HUEK 500, NIBIS-Kartenserver LBEG, Stand Oktober 2015).

Rinteln, den 04.07.2016

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer