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Bürgerversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Weserberghausweg III"

05.08.2016

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Weserberghausweg III", Ortsteil Todenmann
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 13a Abs. 3 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) sowie des § 58 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 16.06.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Weserberghausweg III", OT Todenmann, beschlossen. Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan soll entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan (W) ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Weserberghausweg III" sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine auf den Ortsteil Todenmann bezogene kleinräumige Deckung des Wohnbaulandbedarfes geschaffen werden. Das Plangebiet ist bereits teilweise bebaut und schließt in seiner Entwicklung an das südlich gelegene Bebauungsplangebiet Nr. 34 „Weserberghausweg" an. Mit der nachträglichen Verdichtung wird zu einer Vervollständigung des bereits bestehenden Siedlungsbereiches beigetragen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im östlichen Siedlungsbereich des Ortsteiles Todenmann der Stadt Rinteln und umfasst eine Fläche von rd. 5200 m². Das Plangebiet liegt nördlich der Landesstraße L 441, östlich der Straße „Weserberghausweg", westlich der Straße „Weserblick" und südlich der Straße „Unter der Frankenburg" in der Gemarkung Todenmann. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 41/98, 41/99, 41/100 und 155/41 tlw. in der Flur 1 und ist im Übersichtsplan mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.


Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:5000 i.O.(verkleinert), © 2016 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Überwachung der erheblichen Umwelteinwirkungen nach § 4c BauGB (Monitoring) entfällt.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kann im beschleunigten Verfahren abgesehen werden(§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB).

Für den Bebauungsplan Nr. 12 „Weserberghausweg III", OT Todenmann, soll eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck findet am

Donnerstag, dem 18. August 2016, um 17.30 Uhr,

in der Mensa der Grundschule Nord, Breite Straße 13, 31737 Rinteln, eine Bürgerversammlung statt.

Rinteln, den 04.08.2016

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
In Vertretung

Dr. Joachim Steinbeck
Städtischer Rat