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Auslegung des Entwurfes des Dorfentwicklungsplanes der "Dorfregion Rintelner Staatsforst"

27.10.2016

Bekanntmachung

Verbunddorfentwicklung Dorfregion Rintelner Staatsforst
- Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Dorfentwick-lungsplanes der "Dorfregion Rintelner Staatsforst" mit den sechs Ortsteilen Krankenhagen, Uchtdorf, Stücken, Volksen, Wennenkamp und Friedrichswald.

Im Rahmen der Aufstellung des Dorfentwicklungsplans der Dorfregion Rintelner Staatsforst ist gemäß der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) vom 19.08.2015 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Dorfentwicklungsplans bekanntzumachen.

In dem Dorfentwicklungsplan sind die Ziele der Dorfverbundplanung, die geplanten Maßnahmen und die Art, die Priorität und der Zeitraum der Durchführung einzelner Maßnahmen aufgeführt.

In Abstimmung mit dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser - Geschäftsstelle Hildesheim - umfasst der der räumliche Geltungsbereich der Verbunddorfentwicklung Dorfregion Rintelner Staatsforst die Flächen der Ortsteile Friedrichswald, Krankenhagen, Uchtdorf, Strücken, Volksen und Wennenkamp der Stadt Rinteln.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan
Kartengrundlage: AP 2,5 , M 1:40000 i.O.(verkleinert), © 2014 LGLN, RD Hameln, Katasteramt Rinteln

Der Entwurf des im Rahmen der Verbunddorfentwicklung Dorfregion Rintelner Staatsforst aufgestellten Dorfentwicklungsplans liegt in der Zeit vom

02. November 2016 bis einschließlich 01. Dezember 2016

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr, Montag - Mittwoch: 14.00 - 15.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Der vorstehende genannte Entwurf wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter der Adresse veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Dorfentwicklungsplan unberücksichtigt bleiben können


Rinteln, den 25.10.2016

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer