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Schlussfeststellung in der Flurbereinigung Reinerbeck, Landkreis Hameln-Pyrmont 369

20.10.2016


Öffentliche Bekanntmachung       

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim       
Tel.: (05121) 9129-839
Az.: Herten - 611 Reinerbeck   012/2 - 27/16       

       
Schlussfeststellung in der Flurbereinigung Reinerbeck, Landkreis Hameln-Pyrmont 369
Gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird hiermit festgestellt, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. Damit ist das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Reinerbeck abgeschlossen.
Die Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Reinerbeck, Landkreis Hameln-Pyrmont 369 wird hiermit aufgelöst, da ihre Aufgaben erfüllt sind (§ 153 FlurbG).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 2-4, 31134 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Im Auftrage
Herten

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Rinteln, den 20.10.2016

STADT RINTELN
Der Bürgermeister
Thomas Priemer