A A A

Bauleitplanung der Stadt Rinteln Aufstellung der Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt, OT Rinteln

30.09.2019

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Aufstellung der Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt, OT Rinteln
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. § 84 NBauO und
-Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in den jeweils z. Z. geltenden Fassungen, hat der Rat der Stadt Rinteln am 26.09.2019 die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung (Gestaltungssatzung Innenstadt), beschlossen. Das Verfahren der Neufassung richtet sich gemäß § 84 NBauO nach dem Verfahren der Bauleitplanung im BauGB.

Durch die Neufassung der Satzung soll die Gestaltungssatzung an aktuelle technische und rechtliche Erfordernisse angepasst werden. Dies soll der Verwaltung ein rechtsicheres Werkzeug zur Beurteilung der Gestaltung in der Innenstadt bieten, um für ein gesamtheitliches Stadtbild in Rinteln zu sorgen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Gestaltungssatzung erstreckt sich auf den Bereich der Kernstadt und die umgebenden Wallanlagen und ist im Übersichtsplan entsprechend markiert.

 
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, Übersichtsplan,
Bereich I:“Altstadtkern“, Bereich II: „Wallanlagen“
Kartengrundlage: ALK, LGLN, Katasteramt Rinteln

Des Weiteren wird im Rahmen der Neufassung eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung in Rinteln (Gestaltungssatzung Innenstadt), einschließlich Begründung liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

01.10.2019 bis einschließlich 15.10.2019

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus. (Montag – Freitag: 09:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 15:30 Uhr).

Die Planunterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter
www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren
einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Rinteln, den 27.09.2019

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer