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Verkaufsoffene Sonntage am 15. August, 12. September und 07. November

09.07.2021

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nieders. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) in der z.Zt. geltenden Fassung wird folgendes bekanntgemacht:

Über die Regelungen des § 4 Abs. 1 NLöffVZG hinaus dürfen die Verkaufsstellen in dem als Ausflugsort anerkannten Bereich der historischen Altstadt zu den Veranstaltungen am 15.08. (Motto: Altstadt erleben), 12.09. (Öko-und Bauernmarkt bzw. alternativ zum Motto: Gesundheit erleben) und 07.11. (Rintelner Herbstmesse bzw. zum Motto: Rinteln im Winter erleben) in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden.

Die Allgemeinverfügung mit dem begründenden Teil und der Anordnung der sofortigen Vollziehung kann während der Öffnungszeiten bei der Stadt Rinteln, Amt für Sicherheit und Ordnung, Raum 117, Klosterstr. 19, 31737 Rinteln, eingesehen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel: 05751-403-176) wird empfohlen.

Die Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 3 S.2, Abs. 4 S. 4 VwVfG i.V.m. § 1 NVwVfG einen Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

 

Rinteln, den 09. Juli 2021 

Stadt Rinteln

Der Bürgermeister
Thomas Priemer