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Verkaufsoffener Sonntag am 10. Oktober 2021

27.09.2021

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nieders. Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 08.03.2007 (Nds. GVBl. S. 111) in der z.Zt. geltenden Fassung wird folgendes bekanntgemacht:

Über die Regelungen des § 4 Abs. 1 NLöffVZG hinaus dürfen die Verkaufsstellen in dem als Ausflugsort anerkannten Bereich der historischen Altstadt zu der Veranstaltung „Rinteln erleben“ am 10.10.21 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden.

Die Allgemeinverfügung mit dem begründenden Teil und der Anordnung der sofortigen Vollziehung kann während der Öffnungszeiten bei der Stadt Rinteln, Amt für Sicherheit und Ordnung, Raum 117, Klosterstr. 19, 31737 Rinteln, eingesehen werden. Eine vorherige Terminvereinbarung (Tel: 05751-403-176) wird empfohlen.

Die Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 3 S.2, Abs. 4 S. 4 VwVfG i.V.m. § 1 NVwVfG einen Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben.

 

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister

Thomas Priemer