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Einebnung von Reihengrabstätten auf Abteilung I des Seetor- Friedhofes in Rinteln

27.10.2021

Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 3 sowie § 12 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Rinteln in der zur Zeit gültigen Fassung sollen Reihengrabstätten, deren Nutzungsrechte abgelaufen sind, eingeebnet werden.

Die Einebnung auf dem Seetor-Friedhof in Rinteln erfolgt ab 01.05.2022 und betrifft folgende Grabstätten auf Abteilung I: Nrn., 102 und 102 d, 148c, d und f, 176, 176a, b und c, 177 a, 201, 203, 208 a, 209, 273a, b und c, 241, 323 sowie 408 bis 441.

Mit Ablauf der Ruhefristen erlischt das Nutzungsrecht an den aufgeführten Grabstätten.

Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, die Grabstätten bis zu dem genannten Termin abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Grabstätten eingeebnet. Nicht entfernte Grabmale und Einfassungen werden gem. § 31 Abs. 9 der o.g. Satzung auf Anordnung der Stadt Rinteln beseitigt. Eine Aufbewahrung der entfernten Gegenstände erfolgt nicht.

Der Bereich und einzelne Grabstätten sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Ein Lageplan der betroffenen Grabstätten befindet sich im Informationskasten am Parkplatz des Seetor-Friedhofes.

Für nähere Auskünfte steht Frau Silvia Wächter vom Bauamt der Stadt Rinteln zur Verfügung. Frau Wächter ist wie folgt erreichbar: Anschrift: Stadt Rinteln, Klosterstraße 19, 31737 Rinteln, Telefon:  05751/403-205, e-mail: s.waechter@rinteln.de

 

Rinteln, den 18.10.2021

Stadt Rinteln
Der Bürgermeister
In Vertretung

Dr. Joachim Steinbeck
Städt. Direktor