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Bebauungsplan Nr. 85 "Prince-Rupert-School"

15.02.2024

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Rinteln
Bebauungsplan Nr. 85 „Prince-Rupert-School“, Ortsteil Rinteln
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 22.09.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 85 „Prince-Rupert-School“ im Ortsteil Rinteln gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ziele und Zwecke der Planung: Städtebauliche Erneuerung durch die Entwicklung eines Wohngebiets auf bislang militärisch genutzten Flächen – Schule „Prince-Rupert-School“ - und Integration der ehemalig der Schule dienenden Fläche in das Stadtgefüge von Rinteln im Zuge der Konversion sowie die Stärkung der Stadt Rinteln als attraktiven Wohnstandort.

Das Plangebiet grenzt nördlich an den Wilhelm-Busch-Weg. Im Westen grenzt das Plangebiet an das Gelände der Steuerakademie Niedersachsen und die Wohnbebauung des Clara-Schumann-Wegs. Nördlich schließen Waldflächen sowie der Waldkindergarten „Waldzwerge“ an. Östlich wird das Plangebiet durch einen landwirtschaftlichen Weg begrenzt, der zwischen dem Wilhelm-Busch-Weg im Süden und dem Bartelsweg im Norden verläuft. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 6,8 ha und soll zur Nachnutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) entwickelt werden.



 
Der genehmigte Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit ein Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Schule“ dar und wird im Parallelverfahren geändert. Zukünftig wird der FNP im Zuge der 32. Änderung (Teilfläche 1) für das Plangebiet Wohnbauflächen sowie im östlichen Bereich Grünflächen darstellen. Die Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans werden somit aus den Vorgaben des FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.
Die aktuellen Entwürfe der Planzeichnung, der Begründung inkl. des Umweltberichts und weitere Gutachten zum B-Plan Nr. 85 „Prince-Rupert-School“, OT Rinteln, liegen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

19.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024

im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich aus (Montag – Freitag: 9:00 – 12:30 Uhr, Montag – Mittwoch: 14:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr).

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen individuellen Termin für die Einsichtnahme oder zur Erörterung zu vereinbaren. Es wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten.

Termine zur Einsichtnahme oder Erörterung können telefonisch unter folgenden Nummern vereinbart werden:

05751/4030
05751/403174
05751/403161

Alternativ können Termine per E-Mail über stadtentwicklung@rinteln.de vereinbart werden. Bitte warten Sie eine entsprechende Terminbestätigung ab.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind außerdem im Internet auf der Seite der Stadt Rinteln unter

www.rinteln.de/aktuelle-bauleitplanverfahren

und über das niedersächsische UVP-Portal des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz unter

https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln  

einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf Stellungnahmen im Amt für Hochbau und Stadtentwicklung der Stadt Rinteln abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie schriftlich, elektronisch (E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de) oder mündlich zur Niederschrift übermitteln. Im Falle einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift ist ein Termin mit den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 S. 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

Rinteln, den 08.02.2024

Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin


Andrea Lange