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35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen) und Bebauungsplan Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen - Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gem. § 3 Ab

03.08.2026

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Rinteln

35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen) und Bebauungsplan Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen - Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 den Auslegungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes des Stadt Rinteln (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen) sowie zum Bebauungsplan Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen, gefasst und die Stadtverwaltung mit der Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Ziele und Zwecke der Planung: Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer dafür geeigneten Fläche zu schaffen, Konflikte mit anderen Nutzungen zu vermeiden und eine nachhaltige Energiewende zu ermöglichen. 
Ziel der Anlagenplanung ist auch eine reversible Bauweise, sodass nach Rückbau der Anlage eine erneute landwirtschaftliche Nutzung der Flächen möglich wird. Auch die befestigten Bereiche sollen wieder vollständig zurückgebaut werden. 
Durch die Muldenlage, das umliegende bewegte Relief sowie die festgesetzten Heckenpflanzungen am Rand der Modulfelder soll eine Einbindung in den umgebenden Landschaftsraum erfolgen. Die Auswirkungen und Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Zuge der Planung sollen durch geeignete Maßnahmen soweit wie möglich vermieden oder ausgeglichen werden.

Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Ortsteils Krankenhagen und umfasst eine Fläche von etwa 8,5 ha. Der Geltungsbereich schließt sich im Süden an den Siedlungsbereich Krankenhagen an und liegt zwischen der Silixer Straße (K 80) im Nordwesten und der Extertalstraße (L 435) im Osten. Im Norden wird der überplante Bereich von der Bebauung südlich des Dachsgangs begrenzt. Die in der Gemarkung Krankenhagen, Flur 8 gelegene Fläche umfasst den überwiegenden Teil des Flurstücks 10/6. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt im Rahmen der Bauphase über die bestehende Hofzuwegung Extertalstraße 12. Darüber hinaus wird östlich des Grundstücks Dachsgang 26 die bestehende Verkehrsfläche der Straße Dachsgang verlängert und so eine alternative verkehrliche Anbindung des Plangebiets für den späteren regulären Betrieb der Anlage geschaffen. Die genauen Abgrenzungen und der Geltungsbereich ergeben sich aus der Plankarte.

Lageplan B Plan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Rinteln stellt den weitaus überwiegenden Teil des Plangebiets als Fläche für die Landwirtschaft dar. Darüber hinaus wird eine kleine Dreiecksfläche im Osten des Plangebiets einbezogen, die als Wohnbaufläche dargestellt ist. Ein großer Teil im Norden und Westen des Plangebiets wird von der Darstellung Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind, überlagert. Zur räumlichen Abgrenzung der o. g. Teilflächen wird auf die Plankarte der 35. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen. 
Für die künftige Darstellung als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB, hier: Maßnahmenfläche) ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Das Planverfahren zur 35. FNP-Änderung wird parallel zur Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Die Festsetzungen des verbindlichen Bauleitplans werden somit aus den Vorgaben des FNP gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Im Rahmen der Veröffentlichung im Internet bzw. der öffentlichen Auslegung werden untenstehende Unterlagen zur Einsichtnahme in der Zeit vom

05.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

auf der Internetseite der Stadt Rinteln unter https://www.rinteln.de/leben-in-rinteln/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/ veröffentlicht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen auch über das UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter

https://uvp.niedersachsen.de/freitextsuche?action=doSearch&q=rinteln  

einsehbar.

Unterlagen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: Auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen):

  • [F1] Entwurf der Plankarte zur 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [F2] Entwurf der Begründung zur 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [F3] Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • Hinsichtlich des Umweltberichtes, der Fachbeiträge und weiterer Anlagen, wird auf die Unterlagen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 9 „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen verwiesen.

Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 9, Freiflächen-Photovoltaikanlage – Auf dem Berge“, Ortsteil Krankenhagen:

  • [B1] Entwurf der Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 9 mit textlichen Festsetzungen
  • [B2] Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9
  • [B3] Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 9 und der 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [B4] Anlage 1 (Fachplanerische Grundlagen) zum Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 9 und der 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [B5] Anlage 2 (Bestandsplan zum Umweltbericht) zum Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 9 und der 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [B6] Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 9 und der 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [B7] Anlage 1 (Vorprüfung) zum Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 9 und der 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [B8] Fachbeitrag Avifauna zum Bebauungsplan Nr. 9 und der 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [B9] Reflexionsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 9 und der 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [B10] Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 9 und der 35. Änd. des Flächennutzungsplanes
  • [B11] Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Die Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Planung insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter geprüft. Die nachfolgenden Angaben zeigen zugleich, in welchen Unterlagen die jeweiligen Informationen enthalten sind:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

  • Umweltbericht mit Prüfung der Umweltbelange und Aussagen zum Bestand, zu Auswirkungen der Planung und zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich der Auswirkungen (u.a. Lärm, Staub, Blendwirkung) etc.
  • Schalltechnische Untersuchung zur Immissionssituation (Anlagenbezogener Lärm durch das Vorhaben)
  • Reflexionsgutachten zu Blendwirkungen auf öffentliche Verkehrsflächen und Bebauung
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zu den Themen Immissionsschutz (Lärm, Blendwirkung, Staub, Elektromagnetische Felder) zum Verlust von Freiraum-, Landwirtschafts-, Erholungsflächen, zu Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima und auf die Landschaft als Wohnumfeld und Kulturraum, zur Wasserwirtschaft und zur Hitzeentwicklung
  • Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden etc. mit Aussagen und Hinweisen zu den Themen Verkehr, Immissionsschutz, zu möglichen Kampfmittelbelastungen und Altlasten (bestehende ehemalige Bodendeponie), zum Verlust von Freiraum-, Landwirtschafts- und Erholungsflächen, zur Wasserwirtschaft und Löschwasserversorgung und zum Immissionsschutz
  • Allgemeine Aussagen und Bewertungen in den Planunterlagen zu den Themen Verlust von Freiraum-/Erholungsflächen, Betroffenheit durch sonstige Immissionen und Emissionen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Artenschutz und biologische Vielfalt sowie Pflanzen und Biotopstrukturen

  • Umweltbericht mit Prüfung der Umweltbelange und Aussagen zum Bestand, zu Auswirkungen der Planung und zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich der Auswirkungen etc.
  • Artenschutzbeitrag mit Anlagen mit Bestandsaufnahmen, mit Artenschutzprüfungen bzgl. der einzelnen Tiergruppen/-arten und mit Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich der Auswirkungen.
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Aussagen und Hinweisen zu den Themen Verlust von Freiraum- und Landwirtschaftsflächen, Auswirkungen auf Naturraum, Natur- und Artenschutz
  • Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden etc. mit Aussagen und Hinweisen zu den Themen, Grünflächen, Verlust von Freiraum- und Landwirtschaftsflächen, Auswirkungen auf Naturhaushalt und Artenschutz, Kompensationsmaßnahmen, Wasserwirtschaft etc.
  • Allgemeine Aussagen und Bewertungen in den Planunterlagen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche, Boden sowie landwirtschaftlichen Belangen / Agrarstruktur

  • Umweltbericht mit Prüfung der Umweltbelange und Aussagen zum Bestand, zu Auswirkungen der Planung und zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich der Auswirkungen etc.
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Aussagen und Hinweisen zu den Themen Verlust von Boden, Flächen und Landwirtschaft sowie Aussagen zu Altlasten.
  • Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden etc. mit Aussagen und Hinweisen zu den Themen Altlasten (bestehende ehemalige Bodendeponie), Kampfmittelbelastungen, Bodenschutz, Versiegelung und Verlust von Freiraum und Böden, Wasserwirtschaft sowie zu den Auswirkungen auf Naturhaushalt, Landwirtschaft, Aussagen zu Ausgleichsmaßnahmen.
  • Allgemeine Aussagen und Bewertungen in den Planunterlagen zu den Themen Verlust von Flächen, Altlasten (bestehende ehemalige Bodendeponie) Kampfmittel.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Umweltbericht mit Prüfung der Umweltbelange und Aussagen zum Bestand, zu Auswirkungen der Planung und zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich der Auswirkungen etc.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

  • Umweltbericht mit Prüfung der Umweltbelange und Aussagen zum Bestand, zu Auswirkungen der Planung und zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich der Auswirkungen.
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit mit Aussagen und Hinweisen zu den Themenfeldern Verlust von Freiraum- und Landwirtschaftsflächen und möglichen Auswirkungen auf das Lokalklima.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft / Orts- und Landschaftsbild

  • Umweltbericht mit Prüfung der Umweltbelange und Aussagen zum Bestand, zu Auswirkungen der Planung und zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich der Auswirkungen etc.
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung mit Aussagen und Hinweisen zur Eingrünung gegenüber der Landschaft und der vorhandenen Bebauung
  • Allgemeine Aussagen und Bewertungen in den Planunterlagen zu den Themenfeldern Landschaftsplan, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftspflege, Eingrünung gegenüber der Landschaft und der vorhandenen Bebauung

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter / Bodendenkmalschutz

  • Umweltbericht mit Prüfung der Umweltbelange und Aussagen zum Bestand, zu Auswirkungen der Planung und zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich der Auswirkungen etc.
  • Allgemeine Aussagen und Bewertungen in den Planunterlagen zu den Themenfeldern Denkmalschutz/-pflege

Wesentliche umweltbezogene und fachliche Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden in entsprechenden Abwägungstabellen zusammengestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind, soweit für die jeweilige Planungsebene erforderlich, in die Entwurfsunterlagen eingeflossen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den veröffentlichten Abwägungstabellen.
Es wird darauf hingewiesen, 

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (für die elektronische Übermittlung soll die E-Mail stadtentwicklung@rinteln.de verwendet werden), bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können.
  3. dass die eingegangenen Stellungnahmen öffentlich behandelt werden. Bitte verzichten Sie in Ihrer Stellungnahme auf personenbezogene Daten, sofern diese aus Gründen des Datenschutzes nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein dürfen,
  4. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 5 BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Baudezernat der Stadt Rinteln, Klosterstraße 20, 2. Etage, 31737 Rinteln, zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Für das Verfahren der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rinteln (Bereich auf dem Berge, Ortsteil Krankenhagen) wird ergänzend nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Über die Inhalte der Planung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Um eine Terminvereinbarung wird gebeten (Tel.: 05751/403174, E-Mail: stadtentwicklung@rinteln.de).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem niedersächsischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung der Stadt Rinteln sowie dem Informationsbogen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren, die mit ausliegen.

Rinteln, den 31.07.2026

Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Gez.

Andrea Lange