Informationen zum „Dauerbescheid“ für die Gewerbesteuervorauszahlung
28.01.2026
Die Stadt Rinteln weist darauf hin, dass gem. § 19 Gewerbesteuergesetz (GewStG) die zu Anfang und während des Jahres 2025 erlassenen Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheide solange ihre Gültigkeit behalten, bis aufgrund von Änderungen ein neuer Bescheid für Vorauszahlungen erlassen wird.
Bitte zahlen Sie bis auf weiteres zu den Fälligkeiten 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11. jeweils ein Viertel des für 2025 festgesetzten Jahreswertes an die Stadt Rinteln. Sofern Sie eine Ermächtigung für das Sepa-Lastschriftverfahren erteilt haben, erfolgen die Abbuchungen von Ihrem Konto wie gewohnt.
Rinteln, 06.01.2026
STADT RINTELN
Die Bürgermeisterin
Andrea Lange



